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                      Ausbildung gem.TSchV.

Ich habe im April 2011 die Fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung für Hundezüchter nach Art. 102 Abs. 2 TschV bei der SC-Academie erfolgreich absolviert und das Zertifikat (Eduqua zertifiziert) dafür erhalten ! Gleichzeitig habe ich auch noch die Fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung für Betreuung von Tieren Hunde und Katzen ( Tierheim ) (Art. 192 Abs. 1 Bst. b TSchV, Art. 102 Abs. 2 TSchV) an der SC-Academie erfolgreich abgeschlossen und das Zertifikat (Eduqua zertifiziert) dafür erhalten.
Die Ausbildung setzt sich aus einem Theorie- und Praxisteil zusammen sowie

6 aufeinanderfolgende Zuchstättenkontrollen ( nur Kontrollen von der SKG ) die ohne Beanstandungen und mit sehr gut bezw. (A) bewertet sind werden akzeptiert !

sowie einem mindestens dreimonatigen Pratikums in einem Tierheim !

Hiermit bedanke ich mich bei der SC Akademie Herrn Rene Rudin ( Leitung) bei Herr Martin Burkardt (Ausbildungsverantwortlicher) Maja Weidmann (Chefexpertin) und beim ganzen SC-Akademie Team Frau lic.jur,;Dorothe Kienast, Dr.med.vet.Gabrielle Scheidegger-Brunner; ; Dr.phil.nat. Elisabeth Dietschi und die geprüften Verhaltensbeurteiler ; Herr Jean Vollenweider Herr Bruno Sicheneder Herr Felix Hollenstein und Herr Arnold Keller. die mir/uns diese Ausbildung mit viel wissen und Zeit ermöglicht haben !

Es war sehr Interessant auch für mich als erfahrene Tierhalterin/Züchterin

Ich bin stolz dass ich es geschafft habe !

Ausbildungsbestätigung meiner Ausbildungen für Hundezüchter  und  

                              Tierpfleger Light !


Ausbildungsbestätigung Betreung für Hunde und Katzen !  
 

   

Aus und Weiterbildung für Züchter nach neuem Tierschutzgesetz ab 1.09.08 
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 Die gewerbsmässige Zucht ist meldepflichtig. Gewerbsmässige Züchter und Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Nach der am 1.9.2008 in Kraft getretenen Tierschutzverordnung bedeutet Gewerbsmässigkeit „Handeln mit und Halten, Betreuen oder Züchten von Tieren in der Absicht, für sich, ein Einkommen oder einen Gewinn zu erziehlen. Bei Züchtern kann man eine solche Absicht  unterstellen, wenn aufgrund der abgesetzten Welpen davon ausgegangen werden kann, dass es sich um ein Geschäft handelt. Kriterien hierfür sind:  planmässige Zucht, Werbung, Bereitschaft einer unbegrenzten Zahl von Interessenten Jungtiere abzugeben,  regelmässiger Verkauf von Jungtieren, nicht nur gelegentlich und eine hohe Anzahl an Hündinnen die zur Zucht gehalten werden! 

 Aus- und Weiterbildung: Betreuungspersonal Betreungspersonen und kleine Tierheime
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In Tierheimen  und Tierpensionen bis 19 Betreuungsplätzen muss  für die Betreuung der Tiere die verantwortliche Person (bis und mit maximal 19 Betreuungsplätzen)  eine fachspezifische,berufunabhängige Ausbildung haben!                                                                                                     weitere Infos finden sie unter  
www.bvet.ch